Pflegenachwuchs wächst - Schutz muss mitwachsen
Pflegenachwuchs wächst - Schutz muss mitwachsen
Warum Gewaltprävention bereits am ersten Praxistag Teil einer guten Pflegeausbildung sein muss
Die Pflege kann einen wichtigen Erfolg verbuchen: Rund 64.300 Menschen haben im Jahr 2025 einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen. Das waren etwa 4.900 beziehungsweise acht Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt befanden sich Ende 2025 rund 158.000 Menschen in der generalistischen Pflegeausbildung - so viele wie noch nie seit ihrer Einführung. Diese Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt am 18. März 2026.
Das ist eine gute Nachricht für eine Branche, die dringend Nachwuchs benötigt. Doch steigende Ausbildungszahlen allein lösen den Fachkräftemangel nicht. Entscheidend ist, ob Auszubildende ihren Beruf als sicher, professionell und unterstützend erleben - und ob sie ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.
Dazu gehört eine Frage, die in Ausbildungskonzepten noch zu selten systematisch beantwortet wird: Wie schützen Einrichtungen Pflegeauszubildende vor Bedrohungen, Übergriffen und körperlichen Verletzungen?
Gewaltprävention darf nicht erst beginnen, nachdem etwas passiert ist. Sie muss bereits vor dem ersten praktischen Einsatz Bestandteil der Ausbildung, der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation sein.
Pflegeauszubildende sind keine vollständig erfahrenen Pflegekräfte
Auszubildende arbeiten früh mit Menschen in komplexen gesundheitlichen und emotionalen Situationen. Sie begegnen Schmerzen, Angst, Verwirrtheit, Demenz, psychischen Erkrankungen, neurologischen Einschränkungen, Suchterkrankungen oder herausforderndem Verhalten.
Gleichzeitig fehlen ihnen häufig noch die Erfahrung und die situative Sicherheit, um frühe Warnsignale zuverlässig zu erkennen. Sie können möglicherweise noch nicht einschätzen,
- wann ein Verhalten zu eskalieren droht,
- welche räumliche Position sicher ist,
- wann Unterstützung angefordert werden sollte,
- welche Grenzen sie setzen dürfen,
- wie sie sich bei Greifen, Kratzen, Schlagen oder Beißen verhalten sollen,
- und wann eine Tätigkeit abgebrochen werden muss.
Eine Literaturstudie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weist darauf hin, dass Auszubildende und Studierende in der Pflege aufgrund ihres jungen Alters, ihrer Unerfahrenheit und ihrer geringen Berufserfahrung eine besonders gefährdete Gruppe darstellen können. Gewalterfahrungen können zudem zu psychischer Belastung und zum vorzeitigen Abbruch der Ausbildung beitragen.
Wer Auszubildende einsetzt, darf deshalb nicht voraussetzen, dass sie Risiken intuitiv erkennen und selbstständig beherrschen. Schutz muss vermittelt, praktisch eingeübt und organisatorisch abgesichert werden.
Gewalt beginnt nicht erst beim körperlichen Angriff
Gewalt im Pflegealltag wird häufig auf sichtbare körperliche Übergriffe reduziert. Tatsächlich reicht das Spektrum weiter. Dazu gehören unter anderem:
- Beleidigungen und entwürdigende Äußerungen,
- Drohungen und Einschüchterungen,
- sexualisierte Bemerkungen oder Berührungen,
- Mobbing und Demütigungen,
- Festhalten, Greifen und Kratzen,
- Schlagen, Treten und Stoßen,
- Anspucken,
- Beißen,
- Angriffe mit Gegenständen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet zwischen externer Gewalt, etwa durch Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen, Bewohner oder Angehörige, und interner Gewalt, die beispielsweise von Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten ausgehen kann. Gewalt und Belästigung können körperliche und psychische Folgen haben und müssen als Arbeitsschutzthema behandelt werden.
Gerade Auszubildende sprechen Vorfälle jedoch möglicherweise nicht an. Manche befürchten, als ungeeignet, überfordert oder nicht belastbar wahrgenommen zu werden. Andere erleben aggressive Situationen als vermeintlich normalen Bestandteil des Pflegeberufs.
Diese Haltung ist gefährlich. Gewalt ist keine Ausbildungsanforderung und keine Prüfung der persönlichen Belastbarkeit.
Aktuelle Arbeitswelt: Gewalt wird als relevantes Risiko wahrgenommen
Das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 unterstreicht die Bedeutung des Themas. In der repräsentativen Befragung nannten 22 Prozent der Erwerbstätigen Bedrohungen, Übergriffe oder Gewalt als Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz. Besonders häufig wurde dieses Risiko von Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, in Bildungseinrichtungen und in der öffentlichen Verwaltung genannt.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das: Gewaltprävention ist kein Randthema einzelner besonders schwieriger Bereiche. Sie gehört zur regulären betrieblichen Prävention - ebenso wie Hygiene, Brandschutz, ergonomisches Arbeiten oder der sichere Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.
Das gilt auch und gerade für Auszubildende.
Arbeitsschutz gilt vom ersten Praxistag an
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, organisatorisch zu verankern und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch unzureichende Qualifikation und Unterweisung sowie psychische Belastungen als mögliche Gefährdungsfaktoren.
Darüber hinaus verlangt § 12 Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende, angemessene und auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich bezogene Unterweisung. Diese muss bei der Einstellung beziehungsweise vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und an die Entwicklung der Gefährdungen angepasst werden.
Für die Pflegeausbildung folgt daraus: Eine allgemeine Einführung am ersten Arbeitstag reicht nicht aus. Die Unterweisung muss die realen Risikosituationen des jeweiligen Einsatzbereichs berücksichtigen.
Arbeitsschutz gilt vom ersten Praxistag an
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, organisatorisch zu verankern und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Sieben Bausteine für den Schutz von Pflegeauszubildenden
1. Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Auszubildenden
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur den Arbeitsplatz einer erfahrenen Pflegefachkraft betrachten. Sie muss auch berücksichtigen, welche Tätigkeiten einer Person mit geringer Berufserfahrung übertragen werden.
Dabei sollten Einrichtungen unter anderem prüfen:
- In welchen Situationen treten aggressive Verhaltensweisen auf?
- Welche Personengruppen oder Tätigkeiten sind mit erhöhten Risiken verbunden?
- Gibt es bekannte Auslöser oder Eskalationsmuster?
- Arbeiten Auszubildende zeitweise allein?
- Können sie Räume schnell verlassen?
- Sind Notrufmöglichkeiten erreichbar?
- Ist bei riskanten Pflegesituationen eine zweite Person verfügbar?
- Werden Biss-, Kratz-, Schlag- und Greifverletzungen dokumentiert?
Die BGW stellt branchenspezifische Arbeitshilfen für Gefährdungsbeurteilungen in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Das empfohlene Verfahren reicht von der Ermittlung der Gefährdungen über die Festlegung von Maßnahmen bis zur Wirksamkeitskontrolle.
2. Klare Grenzen der Verantwortlichkeit
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur den Arbeitsplatz einer erfahrenen Pflegefachkraft betrachten. Sie muss auch berücksichtigen, welche Tätigkeiten einer Person mit geringer Berufserfahrung übertragen werden.
Auszubildende brauchen klare Aussagen darüber, welche Tätigkeiten sie selbstständig übernehmen dürfen und wann zwingend eine erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden muss.
Besonders risikobehaftete Situationen sollten nicht allein bewältigt werden müssen. Dazu können beispielsweise gehören:
- körpernahe Versorgung bei bekannter Abwehr,
- Unterstützung in akuten psychischen Krisen,
- Versorgung nach vorausgegangenen Übergriffen,
- Tätigkeiten in engen Räumen ohne Fluchtmöglichkeit,
- Situationen mit starkem Greifen, Schlagen, Kratzen oder Beißen,
- Einsätze in unbekannten Privathaushalten mit unklarer Gefährdungslage.
Ein Hinweis wie „Seien Sie vorsichtig“ ist keine ausreichende Schutzmaßnahme. Verantwortlichkeiten, Abbruchkriterien und Alarmierungswege müssen konkret benannt sein.
3. Praktische Vorbereitung statt reiner Theorie
Gewaltprävention lässt sich nicht ausschließlich durch Präsentationen oder schriftliche Unterweisungen vermitteln. Auszubildende sollten typische Situationen praktisch trainieren.
Dazu gehören:
- Wahrnehmung früher Warnsignale,
- sicheres Distanzverhalten,
- Positionierung im Raum,
- Freihalten von Flucht- und Rückzugswegen,
- klare und wertschätzende Kommunikation,
- rechtzeitiges Hinzuziehen von Unterstützung,
- Verhalten bei Festhalten, Greifen oder körperlichen Angriffen,
- Auslösen eines Notrufs,
- Verhalten unmittelbar nach einem Vorfall.
Die von der BGW ausgewerteten Präventionsprogramme kombinieren überwiegend theoretische Inhalte mit praktischen Übungen. Die Auswertung weist darauf hin, dass solche Angebote das Bewusstsein für unterschiedliche Formen von Gewalt sowie für das eigene Verhalten und eine respektvolle Kommunikation stärken können.
4. Verlässliche Praxisanleitung
Praxisanleitende haben eine Schlüsselrolle. Sie vermitteln nicht nur pflegerische Fertigkeiten, sondern auch professionelles Risikoverhalten.
Vor einem Einsatz sollte geklärt werden:
- Welche aktuellen Risiken sind bekannt?
- Welche Verhaltensweisen wurden bereits beobachtet?
- Was kann eine Eskalation auslösen?
- Welche Kommunikationsform hat sich bewährt?
- Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?
- Wer ist im Notfall erreichbar?
- Welche Tätigkeiten übernimmt die Auszubildende oder der Auszubildende nicht allein?
Nach schwierigen Situationen braucht es eine kurze strukturierte Auswertung. Dabei sollte nicht gefragt werden: „Was haben Sie falsch gemacht?“, sondern: Was ist passiert, welche Warnsignale waren erkennbar und welche Bedingungen müssen wir beim nächsten Mal verändern?
5. Technische, räumliche und organisatorische Maßnahmen
Deeskalation ist wichtig, kann aber nicht jede körperliche Eskalation verhindern. Deshalb muss ein Schutzkonzept mehrere Ebenen miteinander verbinden.
Mögliche Maßnahmen sind:
- ausreichend große Bewegungsflächen,
- sichere Positionierung von Mobiliar,
- frei zugängliche Ausgänge,
- Notruf- und Kommunikationssysteme,
- Zugangskontrollen,
- Sichtverbindungen zu angrenzenden Bereichen,
- Vermeidung gefährlicher Alleinarbeit,
- abgestimmte Personalbesetzung,
- klare Alarmierungs- und Unterstützungsketten,
- bekannte Rückzugs- und Schutzbereiche.
Die DGUV nennt neben Unterweisung und Deeskalation ausdrücklich auch bauliche, technische und arbeitsorganisatorische Maßnahmen als Bestandteile einer wirksamen Gewaltprävention.
6. Persönliche Schutzlösungen für verbleibende Risiken
Lassen sich konkrete körperliche Gefährdungen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht ausreichend reduzieren, können ergänzende persönliche Schutzlösungen sinnvoll sein.
Bei bekannten Biss-, Kratz-, Greif- oder Schlagrisiken können beispielsweise speziell ausgewählte Schutztextilien gefährdete Körperbereiche abschirmen. Entscheidend ist, dass solche Lösungen:
- auf der Gefährdungsbeurteilung beruhen,
- zur konkreten Tätigkeit passen,
- die Beweglichkeit möglichst wenig einschränken,
- Kommunikation und Beziehungsarbeit nicht behindern,
- hygienisch aufbereitet werden können,
- individuell angepasst sind,
- und in ein umfassendes Schutzkonzept eingebunden werden.
Schutztextilien ersetzen weder eine ausreichende Personalbesetzung noch Deeskalation, Praxisanleitung oder eine sichere Arbeitsorganisation. Sie können jedoch helfen, ein trotz anderer Maßnahmen verbleibendes Verletzungsrisiko zu reduzieren.
Gerade bei Auszubildenden muss die Einführung sensibel erfolgen. Schutz darf nicht als sichtbares Zeichen persönlicher Unsicherheit dargestellt werden, sondern als professionelles Arbeitsmittel für eine klar definierte Gefährdung.
7. Meldung, Nachsorge und Lernen aus Vorfällen
Jeder Übergriff liefert Informationen über die Schutzorganisation einer Einrichtung. Deshalb sollten auch Ereignisse dokumentiert werden, die keine schwere Verletzung verursacht haben.
Ein geeignetes Meldeverfahren sollte niedrigschwellig sein und mindestens erfassen:
- Was ist geschehen?
- Wann und wo trat der Vorfall auf?
- Welche Tätigkeit wurde ausgeführt?
- Welche Warnsignale waren erkennbar?
- Welche Schutzmaßnahmen waren vorhanden?
- Haben diese Maßnahmen funktioniert?
- Welche körperlichen oder psychischen Folgen bestehen?
- Was muss vor dem nächsten vergleichbaren Einsatz verändert werden?
Nach einem Vorfall brauchen Auszubildende eine verlässliche Ansprechperson. Je nach Situation können medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, eine Unfallmeldung, arbeitsmedizinische Beratung und eine vorübergehende Anpassung des Einsatzes erforderlich sein.
Vor allem benötigen Betroffene die eindeutige Rückmeldung:
Sie haben das Recht, einen Übergriff zu melden. Der Vorfall wird ernst genommen. Schutz ist Aufgabe der Organisation.
Schutz fördert Ausbildungsqualität und Fachkräftebindung
Mehr Pflegeauszubildende sind eine große Chance. Diese Chance kann jedoch nur genutzt werden, wenn aus Ausbildungsanfängerinnen und Ausbildungsanfängern langfristig gesunde und handlungsfähige Pflegefachpersonen werden.
Einrichtungen zeigen Ausbildungsqualität nicht allein durch Dienstpläne, Lernaufgaben und Praxisstunden. Ausbildungsqualität zeigt sich auch daran,
- ob Risiken offen angesprochen werden,
- ob Auszubildende ohne Angst Unterstützung anfordern können,
- ob Übergriffe konsequent dokumentiert werden,
- ob Führungskräfte Verantwortung übernehmen,
- und ob Schutzmaßnahmen tatsächlich verfügbar sind.
Wer Nachwuchskräfte gewinnen und halten möchte, sollte ihnen nicht vermitteln, sie müssten Gewalt aushalten. Die professionelle Botschaft muss lauten:
Wir bereiten Sie auf schwierige Situationen vor. Wir lassen Sie damit nicht allein. Und wir überprüfen nach jedem Ereignis, wie der Schutz verbessert werden kann.
Praxischeck: Wie gut schützen Sie Ihre Auszubildenden?
Einrichtungen können mit zehn Fragen beginnen:
- Werden Risiken durch Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich berücksichtigt?
- Gibt es eine eigene Unterweisung für Auszubildende?
- Findet die Unterweisung vor dem ersten gefährdungsrelevanten Einsatz statt?
- Sind Tätigkeiten definiert, die Auszubildende nicht allein durchführen dürfen?
- Kennen alle Auszubildenden Notruf- und Unterstützungswege?
- Werden Deeskalation und sicheres Distanzverhalten praktisch trainiert?
- Werden Beinaheereignisse und kleinere Übergriffe dokumentiert?
- Gibt es nach einem Vorfall eine strukturierte Nachsorge?
- Werden Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft?
- Stehen bei festgestelltem Bedarf geeignete persönliche Schutzlösungen zur Verfügung?
Wer mehrere dieser Fragen nicht eindeutig mit Ja beantworten kann, hat einen konkreten Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung des eigenen Schutz- und Ausbildungskonzeptes.
Fazit
Der im März 2026 gemeldete Anstieg der Pflegeausbildungen ist ein ermutigendes Signal. Doch der langfristige Erfolg entscheidet sich nicht am Tag des Vertragsabschlusses. Er entscheidet sich im Ausbildungsalltag.
Pflegeauszubildende brauchen Fachwissen, Begleitung und praktische Erfahrung. Sie brauchen aber ebenso klare Grenzen, sichere Arbeitsbedingungen und Schutz vor vermeidbaren Verletzungen.
Pflegenachwuchs zu gewinnen ist wichtig. Ihn sicher durch die Ausbildung zu begleiten, ist unverzichtbar.
siNpress® unterstützt Einrichtungen dabei, konkrete Gefährdungen zu analysieren, geeignete Schutzlösungen auszuwählen und diese verantwortungsvoll in bestehende Präventions- und Betreuungskonzepte zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen dabei immer der Schutz der Beschäftigten, die Würde der betreuten Menschen und eine möglichst sichere professionelle Beziehung.
Quellen:
- Statistisches Bundesamt (2026): Ausbildung in der Pflege: 8 % mehr neue Auszubildende im Jahr 2025. Pressemitteilung Nr. 090 vom 18. März 2026.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2026): Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erhöhen Krisenfestigkeit. DGUV Barometer Arbeitswelt 2026.
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Interventionen zur Gewaltprävention für Pflegeauszubildende und Studierende - eine Literaturstudie.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Informationen zu Gefährdungen, Folgen und Präventionsmaßnahmen.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Arbeitsschutzgesetz – § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers, § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und § 12 Unterweisung.
Über den Autor
Aktuelles vom siNpress®-Team.
25.3.2026